3.2.2 Bundesrecht
Kälteanlagenverordnung – KAV BGBl Nr 305/1969 idgF
Die Kälteanlagenverordnung ist eine der zentralen nationalen Regelwerke betreffend Herstellung, Aufstellung und Betrieb kälteerzeugender Anlagen. Der Anwendungsbereich der Verordnung ist dabei eingeschränkt auf Anlagen mit einem Kältemittel-Füllgewicht – außer Luft oder Wasser – von mehr als 1,5 kg und bezieht sich auf die gewerbliche Nutzung wie zum Beispiel Splitklimageräte in Bürogebäuden oder Einkaufszentren. Die Verordnung enthält vor allem auch Bestimmungen zur Bedienung und Wartung, zum Arbeiten an sowie zur wiederkehrenden Überprüfung von gewerblich genutzten Kälteanlagen.