3.2.1 Luft und Raumqualität
Die Taxonomie-Verordnung verbietet den Einsatz von Asbest völlig, während jener von krebserregenden VOCs (flüchtige organische Stoffe) und Formaldehydemissionen an Grenzwerte geknüpft ist. Bei Neubauten werden so die Risiken einer ungesunden Umgebung für die zukünftige Nutzung eliminiert; bei Renovierungen sollen die enthaltenen Substanzen und Materialien analysiert, sowie für diese dann die angemessene Lösung gefunden werden. • [Fußnote: „Healthy materials for healthy buildings“, Michael Haugeneder.]