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Neu Dokument-ID: 1096475

Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.3 Kostenvoranschlag ohne Gewähr

Wird dem Vertrag ein Kostenvoranschlag ohne Gewährleistung zugrunde gelegt, so handelt es sich lediglich bei diesem Kostenvoranschlag um einen Plan. Dieser wird dem Vertrag ohne Gewährleistung zugrunde gelegt. Erweist sich im Zuge der Durchführung der Arbeiten eine beträchtliche Überschreitung des Kostenvoranschlags als unvermeidlich, dann hat der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen, widrigenfalls er den Anspruch wegen der Mehrarbeiten verliert. Die Gründe, die eine beträchtliche Überschreitung des Kostenvoranschlags unvermeidlich machen, sind irrelevant.

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