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Dokument-ID: 1151283
9.1.7 Temperaturmessstellen und Probenahmestellen
Zur Kontrolle der Betriebstemperaturen und Überwachung des hygienischen Zustands der Trinkwasser-Installation werden Temperaturmessstellen und Probenahmestellen empfohlen. Die diesbezüglichen Vorgaben der ÖNORM B 1921 bzw bei Altanlagen der Vorgängernormen ÖNORM B 5019 oder ÖNORM B 5021 sollten unbedingt eingehalten werden.