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Dokument-ID: 1096590
1.11 Tirol
Vorgaben zur Prüfung von Heizungsanlagen sind im Tiroler Gas-, Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2013 enthalten. Dieses Gesetz gilt nicht für Anlagen, die Bestandteile gewerblicher Betriebsanlagen sind und die überwiegend der Gewinnung von Nutzwärme zu anderen Zwecken als der Raumheizung und/oder der Warmwasserbereitung oder überwiegend dem Betrieb von solchen Anlagen dienen.