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Dokument-ID: 1096488
9.3 Serviceverträge
Wenn die Vertragsparteien einen Servicevertrag vereinbaren, dann handelt es sich um eine langfristige Vereinbarung über den Inhalt und den Umfang der Serviceleistungen, die im Zuge dieses Vertrags erbracht werden. In der Regel umfasst der Servicevertrag die genaue Beschreibung der Leistungen, welche Leistungen zu welchen Bedingungen zu erbringen sind.