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Dokument-ID: 1096597
2.1 Einleitung
Hinsichtlich der Begriffsbestimmung, was genau unter einer „Gasanlage“ zu verstehen ist, gibt es auf gesetzlicher Ebene und auch in technischen Regelwerken verschiedene Definitionen. Üblicherweise wird unter einer Gasanlage eine Anlage verstanden, in der Gase gelagert oder gespeichert werden und über ein Rohrleitungsnetz zu verschiedenen Abnehmern oder technischen Einrichtungen transportiert werden.