1.8.2 Fürsorgepflicht von Auftraggebern
Sachverhalt
Der Kläger ist Auftraggeber, der den Beklagten als selbstständigen Werkunternehmer beauftragt hat, Schwarzdeckerarbeiten am Dachstuhl eines Gebäudes durchzuführen. Der Beklagte hat das Gewerbe eines Schwarzdeckers und Abdichters betrieben. Ein Mitarbeiter des Beklagten hat dabei einen Brand verursacht, für dessen Ausbreitung unter anderem die fehlenden Vorkehrungen beim Brandschutz – kein funktionsfähiger Feuerlöscher, nicht einmal ein Kübel mit Wasser etc – ursächlich waren.