9.2.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
Bereits in der Vorbereitungsphase ist der so genannte „Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan“ zu erstellen, der einen zentralen Aspekt der Baustellensicherheit darstellt, weshalb eine Baustelle ohne diesen Plan meistens auch aus rechtlicher Perspektive nicht infrage kommt. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan dient dazu, die Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit zu erreichen. Der Koordinator, die Koordinatorin hat zu beachten, dass Arbeitgeber und Selbständige den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan anwenden und muss für die Aktualisierung sorgen, sowie für die Anpassung der Unterlage für spätere Arbeiten.