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Dokument-ID: 1126776
7.3.5 Arbeitsstättenverordnung – AStV
Für das Raumklima in Arbeitsstätten sieht die Arbeitsstättenverordnung – AStV, BGBl II 368/1998 idF BGBl II 309/2017, Verpflichtungen für den Arbeitgeber bzw Betriebsinhaber in der Weise vor, dass – abgesehen von einer ausreichenden Be- und Entlüftung, die gegebenenfalls durch mechanische Einrichtungen zu bewerkstelligen ist, in Arbeitsräumen in Abhängigkeit von den dort verrichteten Tätigkeiten die in den Bestimmungen des § 28 Abs 1 angegebenen Temperaturen gegeben sind: