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Dokument-ID: 1096490
9.5 Überprüfung und Wartung von Feuerungsanlagen
Sinn und Zweck der Überprüfung von Feuerungsanlagen ist es, die ordnungsgemäße Funktion, die Abgasverluste und die Emissionen festzustellen.
In der Regel sind bei Feuerungsanlagen aufgrund der Erstinbetriebnahme periodisch wiederkehrende Überprüfungen durch speziell ausgebildete Personen, wie beispielsweise Sanitärtechniker vorzunehmen.