2.5 Beteiligungsformen
Möchte sich ein Unternehmer an einer Ausschreibung beteiligen, stellt sich in einem ersten Schritt die Frage nach dem „Wie?“. Erfüllt der Unternehmer sämtliche Eignungskriterien und kann er den Großteil der ausgeschriebenen Leistungen selbst erbringen, bietet sich eine Beteiligung als Einzelbieter an. Kann der Unternehmer die festgelegten Eignungskriterien nicht vollständig erfüllen, kann er sich zB mit anderen Unternehmern zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen oder einen Subunternehmer (uU auch einen Unternehmer, der keine Leistungen erbringt) heranziehen. • [Fußnote: Siehe dazu § 98 BVergG 2018: Die Weitergabe des gesamten Auftrags an einen Subunternehmer ist bei Bau- und Dienstleistungsaufträgen nicht zulässig, bei Lieferaufträgen – gegebenenfalls unter Festlegung bestimmter kritischer Aufgaben, die vom Bieter selbst zu erbringen sind – zulässig. An verbundene Unternehmen gem § 2 Z 40 BVergG 2018 ist die Weitergabe des gesamten Auftrags unabhängig von der Auftragsart zulässig.] Auch eine Beteiligung als Subunternehmer für einen anderen Unternehmer kommt in Betracht.