4.5 Landesrechtliche Vorgaben
Während die verschiedenen Landesrechte vielfache Regelungen in Verbindung mit Kanalgebühren etc festschreiben, sind keine konkreten Prüfpflichten bekannt, die eine Prüfung von Anlagen vorschreiben. Vielmehr wird über die baurechtlichen Vorschriften zur Erhaltung der baulichen Anlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand, sodass keine Gefährdungen erfolgen, auch abgeleitet, dass die sanitären Anlagen derart in Stand gehalten werden sollen. Aber konkrete Prüfungen sind auch hier nicht umfasst.