6.1.8 „Der Weg zur Übergabe“
Die Übernahme stellt wie in den obigen Ausführungen bereits dargestellt einen wesentlichen formellen und vertraglichen Eckpunkt dar. Sie markiert den Übergang von der Erfüllungsphase (Leistungsfrist) in die Gewährleistungsphase. Dieser Meilenstein ist oftmals nicht so einfach und ohne Aufwendungen bzw ohne eine umfangreiche Vorbereitung zu erreichen. Es empfiehlt sich daher, abhängig von der Größe und Komplexität des Bauvorhabens sowie der Anzahl an beteiligten Parteien und Personen, den Weg zur Erlangung der Übergabe mit Bedacht zu beschreiten.