7.2.3 Klimaanlagen
Unter Klimaanlagen sind ganz allgemein Vorrichtungen oder Anlagen zu verstehen, die zur Erzeugung und Aufrechterhaltung einer für den Aufenthalt von Personen in einem Raum angenehmen Qualität der Raumluft sorgen sollen, wobei die Außenbedingungen (Temperatur, Feuchtigkeit, Wetter udgl) keinen Einfluss auf die Funktion der verwendeten Installation zur Klimatisierung ausüben. Diese Funktion lässt sich daher dadurch beschreiben, dass derartige Einrichtungen die Luft eines Raumes konditionieren, dh in einen vom Benutzer des Raumes bestimmten Zustand bringen und auch aufrechterhalten sollen. Da das als „angenehm“ empfundene Raumklima im Bereich einer Temperatur von 20 °C bis 22 °C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 50 % liegt, ist die vorwiegende Aufgabe einer Klimatisierungseinrichtung zu umschreiben mit: