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Dokument-ID: 1111897
Feuerungsanlage
Der Feuerungsanlagenverordnung, BGBl II Nr 331/1997 idgF, zufolge sind Feuerungsanlagen technische Einrichtungen, in denen zum Zweck der Gewinnung von Nutzwärme Brennstoffe verbrannt und deren Verbrennungsgase über eine Abgasführung abgeleitet werden.