1.7 Niederösterreich
In Niederösterreich gibt es keine gesonderte Heizungsgesetzgebung. Diese Vorgaben sind im Baurecht, insbesondere der NÖ Bautechnikverordnung 2014 implementiert. Dadurch werden die Zuständigkeit des Bundes für bestimmte Bauwerke (zB Bundesstraßen, Bergbau-, Eisenbahn-, Luftfahrts-, Verteidigungs-, Wasserkraft- und öffentliche Schifffahrtsanlagen oder für die Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden) sowie die Vorschriften, wonach für Bauvorhaben zusätzliche Bewilligungen erforderlich sind (zB Gewerbe-, Wasser-, Naturschutz- und Umweltschutzrecht) nicht berührt.