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Dokument-ID: 1097123
4.1.1 Rechte und Pflichten
Den Werkunternehmer (Elektriker/Elektrotechniker, Installateur, Montagefirma etc) treffen bei Erfüllung seines Auftrags einige Pflichten. Dazu gehören im Wesentlichen die Warnpflicht und die Prüfpflicht.