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Dokument-ID: 1133405
Versteckter Mangel
Ein versteckter Mangel liegt vor, wenn ein Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden, jedoch noch nicht erkennbar ist. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe und beträgt drei Jahre für unbewegliche Sachen sowie zwei Jahre für bewegliche Sachen, auch wenn der versteckte Mangel zu diesem Zeitpunkt noch nicht sichtbar ist. In der Praxis treten einige Schäden jedoch erst Jahre oder sogar Jahrzehnte nach der Übergabe zutage.