1.1 Einleitung
Der Auftragnehmer HKLS (in der Folge als „Auftragnehmer“ bezeichnet) verwendet für die Ausführung seines Auftrages gegenüber dem Bauherrn (in der Folge als „Auftraggeber“ bezeichnet) unter anderem auch Produkte, die er von externen Herstellern bezieht. So kann beispielsweise ein Heizungsinstallateur eine von ihm zugekaufte Heizungsanlage beim Auftraggeber installieren. Ergo stellt sich daher in der Praxis oftmals die Frage, wer haftet, wenn dieses, vom Auftragnehmer eingebaute Teil (Heizungskessel), schadhaft ist. Vorstellbar wäre unter anderem, dass der Heizungskessel selbst nicht funktioniert oder aber durch den Heizungskessel ein Schaden beim Auftraggeber entsteht. Anschließend werden einige Ansätze im Hinblick auf diese Schnittstelle dargestellt und ein Kurzüberblick über den Schadenersatzanspruch und seine Voraussetzungen geboten.