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Dokument-ID: 1165450
10.7 Systembewertung
Im Zuge der Systembewertung werden alle möglichen Gefahren sowie alle möglichen gefährlichen Ereignisse erfasst und bezüglich ihres Gefährdungspotenzials bewertet. Wenn auf Grundlage der Systembewertung Maßnahmen erforderlich sind, sind auch deren Umsetzungszeiträume festzulegen. Die Systembewertung bildet damit die Grundlage für die anschließende Risikobeherrschung, bei der Maßnahmen festgelegt, überwacht und validiert werden.