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Neu Dokument-ID: 1096581

Peter Gratzl | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.6 Kärnten

Die Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken sind im Kärntner Heizungsanlagengesetz – K-HeizG festgelegt. Der 6. Abschnitt („Betriebsvorschriften“) dieses Gesetzes gilt nicht für Heizungsanlagen, wenn sie Betriebsvorschriften nach gewerberechtlichen und/oder abfallwirtschaftsrechtlichen und/oder kesselrechtlichen und/oder elektrizitätsrechtlichen Regelungen des Bundes unterliegen.

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