10.8 Risikobeherrschung
Im Zuge der Risikobeherrschung erfolgt die Festlegung, Überwachung und Validierung von Maßnahmen gegen nicht tolerierbare Risiken und die Festlegung von geeigneten Korrekturmaßnahmen im Fall von Abweichungen von den Sollwerten. Die Maßnahmen zielen darauf ab, identifizierte Gefährdungen für die Hausinstallation zu eliminieren oder zumindest auf ein tolerierbares Maß zu reduzieren. Durch die abschließende Validierung der Maßnahmen wird der Nachweis erbracht, dass sie den rechtlichen und normativen Anforderungen entsprechen und die Gefahren wirksam beherrscht werden können.