2.2 Ausschreibungssuche
Unternehmer können sich auf diversen Internetseiten über die Bekanntmachung von Ausschreibungen der öffentlichen Hand informieren.
Öffentliche Auftraggeber der Mitgliedsstaaten der EU müssen Aufträge im Oberschwellenbereich in der Regel national und EU-weit bekanntmachen. • [Fußnote: Vgl die Bekanntmachungspflichten in den §§ 50 ff Bundesvergabegesetz 2018, BGBl I Nr 65/2018 idgF (BVergG 2018).] Der geschätzte Auftragswert eines Vorhabens liegt im Oberschwellenbereich, wenn er die gesetzlich festgelegten Schwellenwerte erreicht oder überschreitet. • [Fußnote: § 12 BVergG 2018; seit 01.01.2020 liegt der Schwellenwert für Bauaufträge bei EUR 5.350.000,– (exkl USt) und jener für Dienstleistungsaufträge – ausgenommen besondere – bei EUR 214.000,– (exkl USt) (Stand Juli 2021).] Die unionsweite Bekanntmachung erfolgt über die Plattform TED (Tenders Electronic Daily). • [Fußnote: https://ted.europa.eu/TED/browse/browseByMap.do.] Interessierte Unternehmer können mittels der Suchfunktion alle aktuellen Bekanntmachungen, gegebenenfalls auf bestimmte Länder oder Auftragsarten eingeschränkt, aufrufen.