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Dokument-ID: 1133398
Sektorenauftraggeber
Sektorenauftraggeber sind entweder öffentliche Auftraggeber oder öffentliche Unternehmen, die eine Sektorentätigkeit ausüben, oder private Auftraggeber, wenn sie eine Sektorentätigkeit auf der Grundlage von besonderen oder ausschließlichen Rechten ausüben.