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Dokument-ID: 1096577
1.4 Mittelgroße Feuerungsanlagen (ab 1 MW) in den Bundesländern
Mittelgroße Feuerungsanlagen sind solche, deren Leistung 1 MW oder mehr beträgt. Derartige Anlagen kann es auch in den Landesrechten geben. Da diese Regelungen von der EU vorgegeben wurden, sind diese sehr ähnlich umgesetzt, weshalb diese Vorgaben hier gesammelt angeführt werden und nur allfällige Abweichungen zusätzlich angeführt werden.