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Dokument-ID: 1096413
1.2 Haftung in der Funktion als Auftragnehmer im Bereich öffentlicher Sektor
Mit Erteilung des Zuschlags ist in zivilrechtlicher Hinsicht ein Vertrag zustande gekommen. Der Zuschlag wird als Auftragserteilung qualifiziert.
§ 145 Bundesvergabegesetz 2018 (kurz: BVergG 2018) lautet auszugsweise wie folgt: