10.10 Revision
Revisionen sind erforderlich, da im Zuge des Gebäudelebenszyklus Um- und Zubauten und Änderungen im Nutzungsverhalten sowie bei gesetzlichen und normativen Anforderungen zu erwarten sind und der Erfahrungs- und Erkenntnisfortschritt bei einem präventiven Risikomanagement Berücksichtigung finden sollte. Bei der Revision sollten auch bekannte bevorstehende Erweiterungen und Umbauten berücksichtigt werden. Ist ihre Umsetzung bereits fixiert, sollten die Erweiterungen und Umbauten direkt in den Wassersicherheitsplan eingearbeitet werden. Andernfalls empfiehlt sich eine Abhandlung in einem eigenen Dokument, das im Zuge einer späteren Revision in den Wassersicherheitsplan integriert werden kann.