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Dokument-ID: 1096606
3.1 Einleitung
Der Begriff der Klima- und Lüftungsanlage ist in der Gesetzgebung sowie in den anerkannten Regeln der Technik nicht einheitlich definiert. Gemeinhin wird unter einer solchen Anlage die Gesamtheit aller Bauteile verstanden, die der Regelung (Kühlung) von Temperatur sowie der Konditionierung von Luftreinheit und Luftfeuchtigkeit in einem Bauwerk dienen.