4.2 Unklare und unvollständige Planungs-/Ausschreibungsunterlagen im Vergabeverfahren
Ausschreibungsunterlagen enthalten – neben den Bestimmungen zum Verfahrensablauf und zur Form der Angebotsabgabe – in der Regel auch umfangreiche Vertragsbestimmungen und eine Beschreibung der zu erbringenden Leistungen. Bei Planerausschreibungen werden den Ausschreibungsunterlagen häufig Pläne, eine Grundlagenermittlung samt Raum- und Bedarfsanalyse oder Machbarkeitsstudien beigelegt, auf deren Basis die Unternehmer ihre Konzepte (zB Vorentwurfs- oder Entwurfsplanung) ausarbeiten können. Bei Bauausschreibungen werden regelmäßig Ausschreibungs- und Detailpläne sowie Schnitte und Ansichten als notwendige Ergänzung zum Leistungsverzeichnis vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. In aller Regel stellt sich erst im Zuge von Fragebeantwortungen oder der Angebotserstellung heraus, dass Teile der übermittelten Unterlagen unvollständig oder unklar sind.