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Dokument-ID: 1096422
2.3 Haftung eines Geschäftsführers in einer Kommanditgesellschaft (KG)
Eine Kommanditgesellschaft ist eine nach § 161 UGB unter eigener Firma geführte Gesellschaft, bei der die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern bei einem Teil der Gesellschafter auf einem bestimmten Betrag (Haftsumme) beschränkt ist (Kommanditisten), beim anderen Teil dagegen unbeschränkt ist (Komplementäre).