© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1151286

Martin Taschl | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.1.10 Dokumentation

Trotz gesetzlicher und normativer Anforderungen wird die Dokumentation häufig als lästige Pflicht angesehen und vernachlässigt. Sie enthält jedoch essenzielle Informationen für den Betreiber und ist damit eine Grundlage dafür, dass der Betreiber seine Verkehrssicherheitspflicht wahrnehmen kann. Das absolute Mindestmaß an Unterlagen ist im Bauarbeitenkoordinationsgesetz • [Fußnote: Republik Österreich: BGBl I Nr 37/1999, Bundesgesetz über die Koordination bei Bauarbeiten (Bauarbeitenkoordinationsgesetz – BauKG). Wien: Republik Österreich, 1991.]  festgehalten. Sie müssen zumindest die zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit bei Nutzung, Instandhaltung, Umbauten oder Abbruch erforderlichen Angaben enthalten. Die Unterlagen sind vom Planungskoordinator zu erstellen und vom Inhaber des Bauwerks über dessen Bestandsdauer in geeigneter Weise aufzubewahren.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxishandbuch HKLS in unserem Shop! Zum Shop