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Dokument-ID: 1096662
1.4.2 Produkthaftung
Die Produkthaftung umfasst Personen- und Sachschäden, die durch Fehler verursacht werden, welche ein in Verkehr gebrachtes Produkt aufweist. Zwischen der Erzeugerin/dem Erzeuger eines Produktes und der geschädigten Person muss keine vertragliche Bindung bestehen, dh dass auch außenstehende Dritte – und nicht nur die Käuferin/der Käufer des Produktes – Ansprüche stellen können.