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Dokument-ID: 1096578
1.5 Burgenland
Vorgaben zur Prüfung finden sich hier zunächst im Burgenländischen Heizungs- und Klimaanlagengesetz – Bgld HKG. In den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerke, deren Betriebszweck die Beheizung von Räumen oder die Beheizung von Räumen und die Warmwasserbereitung ist.