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Dokument-ID: 1096897
4 Arbeitsvertrag
Im Arbeitsvertrag sollten bzw können ua die folgenden Punkte geregelt werden:
- Beginn des Dienstverhältnisses
- Befristung
- Probemonat
- Hinweis auf kollektivvertragliche Normen und Betriebsvereinbarungen
- Verwendung, Einstufung und Entlohnung
- Mehrstunden- bzw Überstundenpauschale/All-In-Vereinbarung
- Prämienvereinbarung
- Arbeitsort
- Dienstreisen
- Arbeitszeit
- Urlaub und Dienstverhinderungen
- BV-Kasse/Abfertigung
- Kündigung
- Berufliche Aus- und Weiterbildung
- Nebenbeschäftigungen
- Verschwiegenheit
- Dienstfahrzeug
- Internet- und EDV-Nutzung
- Konkurrenzklauseln und
- Verfall