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Neu Dokument-ID: 1096412

Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1.3 Schadenersatz

Grundsätzlich haftet der Schädiger für den entstandenen Schaden, sofern ihn ein Verschulden trifft. Die rechtliche Grundlage bildet § 933a Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (kurz: ABGB) iVm §§ 1295 ff Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (kurz: ABGB).

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