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Dokument-ID: 1102284
4.1.5 Qualitätssicherung
Ob die Reinigungsziele erreicht worden sind, ist nach Abschluss der Reinigungsarbeiten sicherzustellen. Diese Aufgabe ist aus Gründen der Objektivität nicht vom ausführenden Reinigungsunternehmen und auch nicht von einem anderen Reinigungsunternehmen (Konkurrenz der ausführenden Firma) auszuführen.