7.3.1 Kälteanlagenverordnung
Die in Österreich nach wie vor für Anlagen, die mit Kältemaschinen betrieben werden, geltende Vorschrift ist die Kälteanlagenverordnung, BGBl 305/1969. Die Verordnung hat inhaltlich bisher keine Anpassungen oder Novellierungen erfahren, sie ist jedoch als gleichzeitig auf Belange des Arbeitsschutzes anzuwendende Vorschrift letztlich mit dem Inkrafttreten des ASchG 1994, BGBl 450/1994, als bis zur Erlassung einer ihren Gegenstand regelnden Verordnung weiterhin als Bundesgesetz in Kraft. Dem zum Zeitpunkt der Erlassung der Verordnung bestehenden Hauptanwendungsbereich von derartigen Anlagen entsprechend ist die Terminologie der Verordnung auf „Kältemaschinen“ im engeren Sinn und die dazu geeigneten technischen Lösungen (Kompressions-, Absorptionskältemaschinen) ausgerichtet. Dementsprechend behandeln die Begriffsbestimmungen der Verordnung stets nur Begriffe, die mit der Erzeugung von Kälte in Verbindung stehen. Es besteht jedoch kein Zweifel, dass die Bestimmungen auf alle Anlagentypen, die mit einem nach dem physikalischen Prinzip der Übertragung von Wärmeenergie arbeitenden Aggregat ausgestattet sind, anzuwenden sind. Dies sind neben Kältegeräten und Anlagen zur Erzeugung von Kälte (Kühlschränke, Gefrierschränke, Kühlräume, Eisbereitungsanlagen, etc) somit auch Klimageräte bzw -anlagen und Wärmepumpen.