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Dokument-ID: 255433
7.2.1 Vorliegen einer Altersteilzeitvereinbarung
Altersteilzeit ist die Reduktion der Arbeitszeit älterer Dienstnehmer für eine gewisse Zeit. Die Arbeitszeit kann um 40 % bis 60 % verringert werden, bei 70 % bis 80 % des bisherigen Einkommens.