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FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1 Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses

Beendigung durch Zeitablauf

Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet automatisch durch Zeitablauf ohne dass es einer Kündigung bedarf. Anders als bei einem Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit ist zu seiner Beendigung keine rechtsgestaltende Auflösungserklärung erforderlich (OGH 8 ObA 30/16v).

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