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Remus Marasoiu | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1 Gesetzlich verordnete Instandhaltungspflicht gem § 13 AStV

Pflicht für Lüftungsanlagen in Arbeitsstätten

Vitales Eigeninteresse eines jeden Lüftungsanlagenbetreibers ist die einwandfreie Funktion der betriebenen RLT-Anlage. Mechanische Lüftungsanlagen, welche Arbeitsstätten mit hygienischer Raumluft versorgen sollen, sind laut § 13 AStV 1 x jährlich, längstens jedoch alle 15 Monate nach dem Stand der Technik zu prüfen. Damit ist die Inspektion und dazugehörige Bewertung jedes Abschnittes und jedes Elementes in der Lüftungstechnik gemeint.

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