1.1 Einleitung
Den Zuschlag in einem Vergabeverfahren erhält entweder das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Billigstbieterprinzip) oder das technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot (Bestbieterprinzip), bei dem neben dem Preis zumindest ein weiteres (qualitatives) Kriterium bewertet wird. Unabhängig vom gewählten Zuschlagssystem müssen Bieter jedenfalls ein Preisangebot auf Grundlage der dafür notwendigen Kalkulationen erstellen. Was dabei zu beachten ist, welche Folgen eine unsorgfältige oder spekulative Kalkulation haben kann und worauf es sonst bei der Angebotslegung ankommt, sind Themen dieses Kapitels.