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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.3.1 Lohn- und Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz (LSD-BG)

Anwendungsbereich

Das neue Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) tritt mit 01.01.2017 in Kraft und ist auf Sachverhalte anzuwenden, die sich nach dem 31.12.2016 ereignen. Mit dem LSD-BG kommt es zur eigenständigen Kodifikation sowie Harmonisierung der bisher im AVRAG und AÜG bestehenden Lohn- und Sozialdumpingbestimmungen. Das LSD-BG gilt für Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen, die Beschäftigung von Arbeitskräften iSd § 3 Abs 4 AÜG und Beschäftigungsverhältnisse, auf die das HeimAG anzuwenden ist und grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer (Schitter, ecolex 2016, 656).

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