1 Unternehmens- und Betriebsübergang bzw -auflösung
Definition – Betriebsübergang
Mit einem Betriebsübergang im Sinne des AVRAG ist jede Art des Überganges eines Unternehmens, eines Betriebes oder eines Unternehmens- bzw Betriebsteiles von einem Betriebsinhaber auf einen anderen Betriebsinhaber gemeint. Dies muss nicht unbedingt ein Eigentümerwechsel sein, auch die Pacht eines Unternehmens oder die Rückgabe eines verpachteten Betriebes kommen in Betracht. Auch ein Inhaberwechsel aufgrund eines Gesetzes, eines Urteils oder eines Bescheides ist vom AVRAG erfasst. Eine Betriebsübergang setzt daher nicht zwingend voraus, dass zwischen altem und neuem Inhaber eine vertragliche Beziehung besteht (OGH 22.8.2012, 9 ObA 144/11h).