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Neu Dokument-ID: 251758

Rosalinde Bliem | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1 Allgemein

Regelmäßig unzulässig sind etwa Fragen nach dem Gesundheitszustand, einer Schwangerschaft, nach den persönlichen Verhältnissen oder allfälligen Strafen (so genannte „sensible Fragen“). Aber auch hier sind Ausnahmen möglich, wenn das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines interessierenden Merkmals unabdingbar für die angestrebte Tätigkeit ist.

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