14.1 Allgemeines
Datenübermittlung innerhalb der EU
Das Grundrecht auf Datenschutz gem § 1 DSG, wonach jedermann, insbesondere im Hinblick auf die Achtung seines Privat- und Familienlebens, einen Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten hat, beinhaltet als zentrales Schutzgut einen Schutz vor Übermittlung und Preisgabe von Daten. In welcher Form die Übermittlung erfolgt, ist nicht erheblich (vgl Erkenntnis des VwGH vom 28. Februar 2018, Zl Ra 2015/04/0087, wonach auch die mündliche Übermittlung von personenbezogenen Daten davon umfasst ist).