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Dokument-ID: 922811
10.4 Mitarbeiter des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
Jede einem Verantwortlichen oder einem Auftragsverarbeiter unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, darf gem Art 29 DSGVO diese Daten ausschließlich auf Weisung des Verantwortlichen verarbeiten.