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Dokument-ID: 936290
5.3 (Kein) Beweisverwertungsverbot?
Werden Beweismittel in unzulässiger Weise erhoben, beispielsweise durch eine unzulässige Einsicht in private E-Mails oder durch eine systematische Überwachung der Internetnutzung der Mitarbeiter ohne deren Wissen, stellt sich die Frage, inwieweit solche Beweismittel von einem Gericht, insbesondere in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht, im Rahmen der Beweiswürdigung herangezogen werden dürfen.