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Dokument-ID: 1000064
5.1.3 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten oder damit zusammenhängende Sicherungsmaßregeln aufgrund von Art 6 Abs 1 DSGVO (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung) darf gem Art 10 DSGVO nur