Internationaler Datenverkehr
Unter internationalem Datenverkehr wird die Übermittlung von Daten in Drittländer (außerhalb der Europäischen Union) verstanden. Die Übermittlung an Verantwortliche, Auftragsverarbeiter oder andere Empfänger in Drittländern ist nur unter der Voraussetzung zulässig, dass das durch die Datenschutz-Grundverordnung vorgegebene Datenschutzniveau nicht unterschritten wird. Der Datenverkehr mit Drittländern ist daher nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, beispielsweise bei Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission, bei Vorliegen geeigneter Garantien oder bei Ausnahmen für bestimmte Fälle, in denen keine Genehmigung der Aufsichtsbehörden notwendig sind.